
Eine wichtige Säule der Digitalisierung
Datenschutz
Der sachgerechte Umgang mit persönlichen Daten kann Sie vor Datenschutzverletzungen, Betrug und vielem mehr schützen.
Während die IT–Sicherheit sich auf den Schutz von technischen Systemen bezieht, geht es im Datenschutz um den Schutz von persönlichen Daten. Der Datenschutz hat das Ziel, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von persönlichen Daten sicherzustellen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU verbindlich umzusetzen.

Unser Service: Datenschutzbeauftragter für ihr Unternehmen
DSGVO konformer Datenschutz
Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Deutschland gehört die „informationelle Selbstbestimmung“. Dabei handelt es sich um das Recht des Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, wem er seine personenbezogenen Daten überlässt und wozu sie verwendet werden dürfen. Datenschutz bezeichnet hier die verbindliche Rechtsnorm DSGVO, die darauf abzielt, die informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Der Datenschutz, also die Rechtsnorm, wird oft nur teilweise umgesetzt oder vernachlässigt, oder es wird gegen sie verstoßen.
Für ihr Unternehmen ist aus mehreren Gründen wichtig die DSGVO zu befolgen
Rechtskonformität: Unternehmen müssen die DSGVO befolgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Verordnung können hohe Bußgelder verhängt werden, die bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder 20 Millionen Euro betragen können.
Vertrauen: Unternehmen, die die DSGVO einhalten, können das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner stärken. Kunden sind in der Regel bereit, personenbezogene Daten an Unternehmen weiterzugeben, wenn sie sicher sein können, dass diese Daten sicher und vertraulich behandelt werden.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die die DSGVO einhalten, haben möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber solchen, die dies nicht tun. Da die DSGVO einheitliche Standards für den Datenschutz in der gesamten EU vorschreibt, können Unternehmen, die diese Standards erfüllen, in der gesamten EU tätig werden, ohne sich Sorgen um unterschiedliche nationale Gesetze machen zu müssen.
Verantwortung: Unternehmen, die die DSGVO befolgen, zeigen ihre Verantwortung und Respekt gegenüber den personenbezogenen Daten, die sie von ihren Kunden und Mitarbeitern erhalten. Sie können so das Vertrauen und die Loyalität ihrer Kunden und Mitarbeiter stärken.
Festzuhalten bleibt: Es ist für Sie sehr wichtig die DSGVO einzuhalten, um Bußgelder und Schadenersatzansprüche zu vermeiden.
Haken Sie Ihre Dokumentation doch einfach ab, unser Datenschutzbeauftragter (TÜV) kann sie zu allen Fragen rundum die DSGVO effektiv und kompetent unterstützen.


- Hinwirken auf Einhaltung der Vorschriften der DSGVO
- Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten.
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten im Rahmen der Datenverarbeitung.
- Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Unser Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung. Berücksichtigt werden dabei Art, Umfang, die Umstände sowie die Zwecke der Verarbeitung.

Datenschutz Checkliste
Sie schreibt inhaltlich im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter.
Nutzen Sie zur Umstellung auf die DSGVO unsere Checkliste.
Checkliste für die Umstellung kleinerer Unternehmen auf
die DSGVO

Datenschutz Vorlagen
Haben Sie Ihre Datenschutz-Dokumentation nach DSGVO schon abgeschlossen und sind bereit für eine Prüfung durch die Datenschutzbehörden? Wir helfen ihnen die DSGVO zu durchschauen und alle Dokumentationen richtig durchzuführen.
Nutzen sie dazu unsere TÜV-geprüften Vorlagen.
DSGVO Datenschutz Muster & Vorlagen

Löschkonzept
Bereits das alte Bundesdatenschutzgesetz sah eine Löschung von Daten in bestimmten Fällen vor.
Mit der seit dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzverordnung könnten sie sich, angesichts drastisch erhöhter Bußgeldrahmen bei Datenpflichtverstößen, Nachlässigkeiten in diesem Bereich nicht mehr leisten.
Zu jedem datenschutzkonformen Datenmanagement im Unternehmen gehört zwingend ein entsprechendes Löschkonzept.

Datenauskunftpflicht
Die DSGVO sieht einen Auskunftsanspruch gegenüber Datenverarbeitenden vor. Aber was müssen sie für ihr Unternehmen beachten, wenn eine solche Anfrage bei ihnen eingeht?
Was gut für die Betroffenen ist, deren Daten verarbeitet werden, stellt jedoch immer wieder eine Herausforderung für die Verantwortlichen dar, also die datenverarbeitenden Unternehmen und Organisationen. Wie wird die Auskunft richtig erteilt? Welche Daten müssen wirklich mitgeteilt werden? Was gehört in die Datenkopie?